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Bistum Dresden Meissen
02. September 2022

Sich und andere schützen

Caritas fordert Corona-Basismaßnahmen für Herbst und Winter

Dresden. Die Caritas im Bistum Dresden-Meißen fordert für den bevorstehenden Herbst und Winter Basismaßnahmen gegen die Corona-Pandemie, um vulnerable Gruppen und Pflegekräfte besser zu schützen. Sonst drohe ein Zusammenbruch des Systems.

„Die Herausforderungen und Probleme der Langzeitpflege haben sich während der Covid-19-Pandemie massiv verstärkt“, sagt die zuständige Referentin für Gesundheit und Pflege im Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen, Antoinette Steinhäuser. „Mitarbeitende und Träger sind nach über zweieinhalb Jahren Pandemie und der entsprechenden Pflegepolitik am Ende ihrer Kapazitäten und Reserven angekommen.“ Sie könnten die pandemiebedingten zusätzlichen Aufgaben und den hohen Personalausfall nicht mehr kompensieren. „Somit sind die Versorgungsqualität und der Sicherstellungsauftrag der Pflege akut gefährdet,“ befürchtet Steinhäuser.

Wenn sich der Urlaubsflieger verspäte oder Gepäckstücke fehlten, empöre sich die Öffentlichkeit. Wenig Aufmerksamkeit erfahre dagegen die brenzlige Situation in der Pflege. „Die extrem hohen Personalausfälle infolge von Infektionen in den Pflegeeinrichtungen haben dazu geführt, dass das Personal insgesamt am Ende ihrer Kräfte angekommen ist“, sagt Antoinette Steinhäuser „Ständiges Zurückholen aus der Freizeit oder dem Urlaub und ständige Dienstplanänderungen zermürben das Team und führen zum Burn-Out der Pflege- und Betreuungskräfte. Die Situation betrifft die stationäre wie ambulante Pflege gleichermaßen.“

System nicht weiter belasten

Deshalb müsse die Politik dringend reagieren, um das System nicht weiter zu belasten. Zu den Basismaßnahmen gegen die Pandemie gehören nach Auffassung der Caritas unter anderem die Wiedereinführung fächendeckender Testzentren sowie die Refinanzierung von Testkosten und Hygienemaßnahmen. Bewährt haben sich in der Pandemie auch mobile Impfangebote. Ebenso müssten „Mitarbeitende bei den prioritären Impfangeboten mit den neuen Impfstoffen ab Oktober berücksichtigt werden“, so Steinhäuser.

Die Kontrollpflichten der Einrichtungen sollten außerdem durch testierte Selbstauskünfte erleichtert werden. Zudem müssten die Einrichtungen von den Prüfinstanzen (Medizinischer Dienst der Krankenkassen, Heimaufsicht, Gesundheitsämter) in ihrer täglichen Arbeit unterstützt werden. Regelprüfungen seien bei akutem Ausbruchsgeschehen auszusetzen und für die Nachholung ein ausreichender Zeitpuffer von mindestens sechs Wochen vorzusehen.