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Bistum Dresden Meissen
21. März 2022

Corona-Regelungen: Bisherige Schutz-Maßnahmen bleiben im Wesentlichen bestehen

Regelungen weitestgehend bis 2. April verlängert

Dresden. Die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen wurden sowohl in Sachsen als auch in Thüringen weitestgehend bis 2. April 2022 verlängert. Verändert haben sich Gremiensitzungen, die nun ohne Zugangsbeschränkungen möglich sind. Die Details können Sie der Übersicht entnehmen.

Mit Blick auf Mindestabstände bleibt es vorerst bei den bestehenden Regeln. Was mögliche weitere Lockerungen anbetrifft, fehlt leider eine verlässliche Prognose für die Zeit nach dem 2. April und demnach auch für die Heilige Woche. Die Gemeinden sind gebeten, vorerst mit den derzeit geltenden Bestimmungen und Umständen zu planen.

Besondere Einschränkungen hinsichtlich der liturgischen Feiern (Fußwaschung, Länge der Feiern etc.) wie im vergangenen Jahr sind derzeit nicht geplant. Weitere Information für die Corona-Maßnahmen zum Osterfest sind um den 5. Fastensonntag/ 3. April zu erwarten.

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