Lockerungen in neuer Corona-Schutzverordnung
gültig vom 4. März bis 19. März 2022
Entsprechend der am 2. März 2022 veröffentlichten neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und der Thüringer Verordnung, die bereits am 1. März 2022 veröffentlicht wurde, lockert auch unser Bistum die Regeln: Ab morgen, dem 4. März 2022, entfällt vor allem die 3G-Regel, die bislang für Gottesdienste und katechetische Maßnahmen galt. Die neuen Verordnungen haben als Grundprämisse die derzeit absehbar stabilen Hospitalisierungen benannt. Die Regelung sind in Sachsen und Thüringen weitestgehend übereinstimmend.
Neben den bereits angekündigten Lockerungen bei den Zugangsbeschränkungen, sind auch weitere Infektionsschutzmaßnahmen zurückgefahren worden:
- Die FFP2-Maske (oder vergleichbar) kann am Platz abgenommen werden, wenn nicht gesungen wird.
- Es gibt keine Kontaktverfolgung mehr. Nur die Anwendung der Corona-Warn-App ist dringend empfohlen.
Entsprechend wurden die Ausführungsbestimmungen sowie die angepasste Ordnung zum Infektionsschutz, das dazugehörige Plakat mit Hinweisen zum Infektionsschutz und eine Handreichung mit Empfehlungen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aktualisiert.
Die neue Verordnung gilt vorerst zum 19. März 2022 und wird dann der Entwicklung des Infektionsgeschehens angepasst.